BCT-Touristik

Brasilien Reisen

Brasilien Wissenswertes und Reisehinweise

Reisehinweise Auswärtiges Amt 3

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass ja / Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Einreise
Vorläufiger Reisepass ja / Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Einreise
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Weitere Anmerkungen Reisepass muss nicht zwingend biometrische Daten enthalten
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass ja / Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Einreise
Reisepass ja / Mindestgültigkeit von 6 Monaten bei Einreise – biometrische Daten sind nicht zwingend notwendig
Personalausweis nein
Vorläufiger Personalausweis nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich) nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt) nein
Weitere Anmerkungen Bitte beachten Sie die zusätzlichen Informationen zu den Einreisebestimmungen für Minderjährige

Visum

Deutsche können für einem touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen ohne vorherige Einholung eines Visums einreisen. Vor Ablauf der 90-Tage-Frist kann in Brasilien bei einer Dienststelle der Bundespolizei (Polícia Federal – Departamento da Polícia Marítima, Aérea e de Fronteiras = DPMAF) eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung um maximal weitere 90 Tage beantragt werden. Die erlaubte Gesamtaufenthaltsdauer innerhalb von 12 Monaten beträgt maximal 180 Tage. Ein Anspruch auf die volle Aufenthaltsdauer besteht nicht. Es steht den zuständigen brasilianischen Behörden frei, die erlaubte Aufenthaltsdauer auf einen kürzeren Zeitraum zu beschränken.

Bei einem von vornherein beabsichtigten Aufenthalt von über 90 Tagen ist unbedingt vor Ausreise ein Visum bei der für den Wohnort zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Deutschland zu beantragen.

Geschäftsreisende sollten grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung in Erfahrung bringen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird. Dies gilt selbst dann, wenn z.B. lediglich Verträge unterzeichnet oder Vorträge gehalten werden sollen. Techniker/Mechaniker, die Instandsetzungs- oder Aufbauarbeiten vornehmen sollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Die nachträgliche Erteilung eines Visums in Brasilien ist nicht möglich.

Minderjährige

Brasilianische Minderjährige, die nicht von beiden Elternteilen oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, bedürfen einer entsprechenden Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils bzw. beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die elterliche Einverständniserklärung muss zur Beglaubigung entweder vor einem brasilianischen Konsularbeamten an einer brasilianischen Auslandsvertretung oder bei einem brasilianischen Notariat (Cartório) abgegebenen werden. Nach Auskunft der brasilianischen Botschaft in Berlin trifft dies auf nicht-brasilianische Minderjährige grundsätzlich nicht zu.

Zum Thema „Reisegenehmigung für Minderjährige“ werden auf der Homepage der Brasilianischen Botschaft Berlin http://berlim.itamaraty.gov.br/de/konsularabteilung.xml ausführliche Hinweise zur Verfügung gestellt.

Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor Einreise des Kindes in Brasilien bei der zuständigen brasilianischen Auslandsvertretung zu informieren und die notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

Doppelstaater

Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen mit dem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Einbürgerung und Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit der spätere Wiedererwerb der brasilianischen Staatsangehörigkeit (z.B. durch Beantragung eines brasilianischen Reisepasses oder Personalausweises) ohne vorherige schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde automatisch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hat.

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen sollten direkt mit der brasilianischen Botschaft in Berlin oder einem der Generalkonsulate oder Honorarkonsuln Brasiliens in Deutschland geklärt werden (Standorte: Aachen, Bremen, Frankfurt, Hannover, Mainz, München, Stuttgart, 90546 Stein). Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.